Radwegenetz – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
- Ministerielle Richtlinien zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen
- PNM 2035 : Nationaler Mobilitätsplan (2022)
- Modu 2.0 : Nationale Mobilitätsstrategie als konzeptuelle Ausgangsbasis (2017)
- Programme directeur d’aménagement du territoire (2023) : Kapitel 3.1 (S. 62-93)
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Planung und Umsetzung des Bereichs Radwegenetz des Gesamtkonzepts
- Bestandsanalyse (z.B. Gefahrstellenanalyse, Ermittlung von Lücken im Netz)
- flächendeckendes Gesamtkonzeptes mit Umsetzungsstrategie
- flächendeckendes, feinmaschiges Netz, Vermeidung von Umwegen und Lücken
- Sichere Erschließung publikumsintensiver Einrichtungen insbesondere der Schulen und wichtigsten Haltestellen des öffentlichen Transportes
- Intuitive und durchgängige Radwegeführung entlang der Hauptachsen
- Fahrradpriorisierung an Lichtsignalanlagen vorsehen
b. Weiterführende Schritte
Vollständige Umsetzung des Bereichs Radwegenetz des Gesamtkonzepts
- Vermeidung von Gefahrenstellen, insbesondere sichere Querungsmöglichkeiten für Radfahrer
- Schaffen von direkten Wegen (z.B. Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung)
- Anpassung des kommunalen Verkehrsreglements: Verkehrsschema mit Abkürzungen für den Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr, Verekhrsberuhigungsmaßnahmen etc.
- Schaffen von Verbindungen zwischen den Ortschaften einer Gemeinde und deren Nachbarortschaften
- Anbindung an das nationale Radwegenetz (pistes cyclables nationales)
- sichere Anbindung an das nationale Radwegenetz (pistes cyclables nationales)
- Anbindung der Aktivitäts-/Industriegebiete und anderer „Points of interest“ in der Gemeinde an die Bahnhöfe oder P+R („Last Mile“)
- Schneeräumung von Fahrradwegen im Winter (ohne Streusalz, Verwendung von Alternativen)
- Beschilderungskonzept, welches kohärent zu den nationalen Vorgaben des „Ponts et Chaussées“ und deren nationaler Radwege ist
- Erstellung von kommunalen bzw. regionalen Radwegekarten
- Anbindung an ein bestehendes Fahrradverleihsystem (VelOK, VelOh)
- Komplementäre Angebote wie z.B. Fahrradwaschanlage, Reparaturstationen, etc.
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlene Indikatoren
- Indikator 1: % der kommunalen Wege außerorts, welche als "Circulation interdite, excepté cyclistes" reglementiert sind
- Indikator 2: % der Einbahnstraßen innerorts, welche als „Contresens cyclable“ reglementiert sind
- Indikator 3: % der Radwegabzweigungen, die mit Richtungswegweisern beschildert sind
- Indikator 4: % der kommunalen Wege, welche über eine eigene Radinfrastruktur verfügen (z.B. eigene Radspur, „voie suggestive“, „chemin mixte“, etc.)
4. Hinweise
- Luftqualitätsmaßnahme
Neueste Medien