Fußwegenetz – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
- PNM 2035 : Nationaler Mobilitätsplan (2022)
- Modu 2.0 : Nationale Mobilitätsstrategie als konzeptuelle Ausgangsbasis (2017)
- Nationale Richtlinie betreffend Abkürzungen für den Fußverkehr
- Programme directeur d’aménagement du territoire (2023) : Teil 1 – Kapitel 3.1 (S. 62-93)
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Planung und Umsetzung des Bereichs Fußwegenetz des Mobilitätskonzepts
- Bestandsanalyse (z.B. Gefahrenstellenanalyse, Ermittlung von Lücken im Netz)
- Flächendeckendes Gesamtkonzept mit Umsetzungsstrategie
- Flächendeckendes, feinmaschiges Netz aus breiten Fußwegen, Vermeidung von Umwegen und Lücken
- Erschließung publikumsintensiver Einrichtungen
- Fußgängerfreundliche Beleuchtung
b. Weiterführende Schritte
Vollständige Umsetzung des Bereichs Fußwegenetz des Mobilitätskonzepts
- Vermeidung von Gefahrenstellen, sichere Querungsmöglichkeiten möglichst genau dort, wo sie intuitiv gebraucht werden.
- Gewährleistung der Sicherheit und der Barrierefreiheit auf Gehwegen durch Freihalten von mobilen Gegenständen sowie festen Einrichtungen (z.B. Verkehrsschilder, technische Kästen), Anpassung Bürgersteigabsenkung, Blindenleitsysteme
- Planung von Abkürzungen für Fußgänger und Radfahrer in neuen PAPs
- Erstellung eines Schulwegekonzeptes mit dem Ziel, die Fußwege für Grundschüler sicher zu gestalten
- Pedibus-Angebot
- Ausgabe von Fußgängerkarten
- Fußgängerfreundliche Lichtsignalsteuerungen
- Fußgängerbeschilderung (z.B. Fußgängerleitsystem), wo sinnvoll (insbesondere in touristischen oder großen Ortschaften mit nicht ansässigen Fußgängern, Beschilderung mit Angabe von Zielen und Zeitbedarf (Fußgängerleitsystem)
- Beschattung durch Bäume
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Nicht zutreffend.
4. Hinweise
- Luftqualitätsmaßnahme
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