Attraktive Gestaltung öffentlicher Räume – 10 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a.    Grundvoraussetzungen

Hauptaktivität: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum

  • Mobilitätstechnische und gestalterische Bestandsanalyse 
  • Fflächendeckendes Gesamtkonzept zur qualitativ hochwertigen Gestaltung 

Qualitative Eigenschaften des Gestaltungskonzepts: 

  • Konsequente Integration des Fuß- und Radverkehrs im öffentlichen Raum
  • Städtebauliche Aufwertung der Hauptverkehrsachsen (Bauliche und gestalterische Maßnahmen, Frischluftschneisen, Angebote im öffentlichen Raum, Verbesserung der Aufenthaltsqualität)
  • Begrünung vom Straßenraum, Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum (Sitzmöglichkeiten, etc.)
  • Verkehrsberuhigung gemäß Richtlinie, 
  • räumliche Gestaltung inklusive Beleuchtung
  • Urban soundscape und Ruheoasen
  • Grünräume, die zugleich urbane Biodiversitätshotspots sind
  • Aufenthaltsräume:
  1. Sichere Erreichbarkeit der Attraktionspunkte zu Fuß und mit dem Fahrrad  
  2. Frischluftschneisen Fußgänger- und radverkehrsfreundliche Lichtsignalsteuerung
     

b.    Weiterführende Schritte

Vollständige Umsetzung des Gestaltungskonzepts

  • Umsetzung städtebauliche Aufwertung der Hauptverkehrsachsen (Bauliche und gestalterische Maßnahmen, Frischluftschneisen, Angebote im öffentlichen Raum, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Attraktivitätssteigerung)
  • Anpassen des Verkehrsschemas (Sackgassen, Einrichtungsverkehr) mit dem Ziel, den gesamten Durchgangs- und „Schleich“-Verkehr auf die Hauptverkehrsachse zu konzentrieren und den sicheren Rad- und Fußverkehr innerorts zu fördern.
  • Fußgänger- und radfahrerorientierte Umgestaltung des Seitenraumes entlang von Nationalstraßen (Verbesserung der Wegequalität, Querungsmöglichkeiten, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, etc.)
  • Konkrete kommunale bzw. interkommunale Projekte 
  • Ausarbeitung von Konzepten: wie z.B. „zone de rencontre“ (shared space Zone) oder andere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf Staatstraßen (wie z.B. Verschwenkungen und Tempo 30) 
  • Installation einer intelligenten Lichtsignalsteuerung
  • Verkehrsberuhigung durch natürliche Barrieren auf den kommunalen Straßen innerorts
  • Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung
  • Barrierefreie Infrastrukturen fördern (PMR)

Partizipation

  • Partizipationsmaßnahmen mit der Bevölkerung (z.B. Mobilitätsworkshops, evtl. auch im Rahmen der „Assises du Pacte Climat“)

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Empfohlene Indikatoren

  • Indikator 1: % der kommunalen Straßeninfrastruktur innerorts:
  1. Deren Adressen (abseits der Hauptverkehrsachse) mit dem Auto nur noch in einer Richtung von der Hauptverkehrsachse (Chemin repris oder Route nationale) erreichbar sind.
  2. Fußgängerzone
  3. Begegnungszone (zone de rencontre/shared space)
  4. Spielstraße (zone résidentielle) 
  5. Tempo 30/ Zone 30
  6. Rue cyclable

 

4.    Hinweise

Nicht zutreffend.

 

Neueste Medien
Präsentation Klimapakt 2.0 - Webinar
pdf - 3.37 MB
Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
pdf - 2.09 MB
Webinar Klimapakt - Naturpakt (11. Dezember 2020)
Präsentation des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
pdf - 1.56 MB