Attraktive Gestaltung öffentlicher Räume – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
- PNM 2035 : Nationaler Mobilitätsplan (2022)
- Modu 2.0 : Nationale Mobilitätsstrategie als konzeptuelle Ausgangsbasis (2017)
- Ministerielle Richtlinien zur Einführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (2023)
- Programme directeur d’aménagement du territoire (2023) : Teil 1 – Kapitel 3.1 (S. 62-93), 4.1 (S. 102-104), 4.2 (S. 104-110) und 4.3 (S. 111)
- Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum
- Mobilitätstechnische und gestalterische Bestandsanalyse
- Fflächendeckendes Gesamtkonzept zur qualitativ hochwertigen Gestaltung
Qualitative Eigenschaften des Gestaltungskonzepts:
- Konsequente Integration des Fuß- und Radverkehrs im öffentlichen Raum
- Städtebauliche Aufwertung der Hauptverkehrsachsen (Bauliche und gestalterische Maßnahmen, Frischluftschneisen, Angebote im öffentlichen Raum, Verbesserung der Aufenthaltsqualität)
- Begrünung vom Straßenraum, Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum (Sitzmöglichkeiten, etc.)
- Verkehrsberuhigung gemäß Richtlinie,
- räumliche Gestaltung inklusive Beleuchtung
- Urban soundscape und Ruheoasen
- Grünräume, die zugleich urbane Biodiversitätshotspots sind
- Aufenthaltsräume:
- Sichere Erreichbarkeit der Attraktionspunkte zu Fuß und mit dem Fahrrad
- Frischluftschneisen Fußgänger- und radverkehrsfreundliche Lichtsignalsteuerung
b. Weiterführende Schritte
Vollständige Umsetzung des Gestaltungskonzepts
- Umsetzung städtebauliche Aufwertung der Hauptverkehrsachsen (Bauliche und gestalterische Maßnahmen, Frischluftschneisen, Angebote im öffentlichen Raum, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Attraktivitätssteigerung)
- Anpassen des Verkehrsschemas (Sackgassen, Einrichtungsverkehr) mit dem Ziel, den gesamten Durchgangs- und „Schleich“-Verkehr auf die Hauptverkehrsachse zu konzentrieren und den sicheren Rad- und Fußverkehr innerorts zu fördern.
- Fußgänger- und radfahrerorientierte Umgestaltung des Seitenraumes entlang von Nationalstraßen (Verbesserung der Wegequalität, Querungsmöglichkeiten, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, etc.)
- Konkrete kommunale bzw. interkommunale Projekte
- Ausarbeitung von Konzepten: wie z.B. „zone de rencontre“ (shared space Zone) oder andere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf Staatstraßen (wie z.B. Verschwenkungen und Tempo 30)
- Installation einer intelligenten Lichtsignalsteuerung
- Verkehrsberuhigung durch natürliche Barrieren auf den kommunalen Straßen innerorts
- Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung
- Barrierefreie Infrastrukturen fördern (PMR)
Partizipation
- Partizipationsmaßnahmen mit der Bevölkerung (z.B. Mobilitätsworkshops, evtl. auch im Rahmen der „Assises du Pacte Climat“)
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlene Indikatoren
- Indikator 1: % der kommunalen Straßeninfrastruktur innerorts:
- Deren Adressen (abseits der Hauptverkehrsachse) mit dem Auto nur noch in einer Richtung von der Hauptverkehrsachse (Chemin repris oder Route nationale) erreichbar sind.
- Fußgängerzone
- Begegnungszone (zone de rencontre/shared space)
- Spielstraße (zone résidentielle)
- Tempo 30/ Zone 30
- Rue cyclable
4. Hinweise
Nicht zutreffend.
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