Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude und Infrastruktur – 6 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a.    Grundvoraussetzungen

Hauptaktivität: Erarbeitung und Verabschiedung Gebäude-Standards

  • Der Gemeinderat hat einen über die legalen Vorschriften hinausgehenden Standard für kommunale und interkommunale Gebäude definiert und beschlossen

Qualitative Eigenschaften der Grundsätze

  • Folgende Themen sind in den Grundsätzen enthalten:
  1. Energie (z.B. Einsatz von erneuerbaren Energien), 
  2. Ressourcen (z.B. Förderung von nachhaltigen und wenig CO2-intensiven Baumaterialien), 
  3. Klimawandelanpassung (z.B.naturnahe Dach-, Fassaden und Mauerbegrünung), 
  4. Mobilität, 
  5. Circular Economy (u.a. werden beim Abriss oder größeren Renovierungen die Vorgaben des „Guide pour l'élaboration de l'inventaire des matériaux de construction lors de la déconstruction d'un bâtiment“ umgesetzt; Suffizienz)
  6. Schallschutz

b.    Weiterführende Schritte

Vorbildcharakter und Kommunikation

  • Gebäude werden mit Vorbildcharakter gebaut oder renoviert und mittels interner und externer Kommunikation beworben.
  • Zusatzaktivitäten zu Circular Economy und Regen-/Grauwassernutzung
  • Beim Bau und der Renovierung von öffentlichen Gebäuden kommen Konzepte der Circular Economy zur Anwendung (Multi-funktionalität, Modularität & Anpassungsfähigkeit, Rückbaubarkeit, nachhaltige Baumaterialien mit Fokus auf geringe Energieintensität und Gesundheit), welche über einen Materialpass dokumentiert sind.
  • Die Gemeinde sorgt dafür, dass in kommunalen Einrichtungen ein fachgerechter und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen praktiziert wird. 
  • Die Umsetzung des Standards und des Ressourcenmanagements in kommunalen Einrichtungen erfolgt nachweislich. 
  • Die Gemeinde sorgt dafür, dass in kommunalen Einrichtungen eine effektive Regenwasser- und Grauwassernutzung stattfindet.
  • Es gibt eine Strategie für den Rückbau von Gebäuden, welche den Recyclingmöglichkeiten von den Baumaterialien Rechnung trägt
  • Beschluss, BIM bei Neubauprojekten zur Projektplanung und Bewirtschaftung heranzuziehen
  • Bereitstellung geeigneter Ladeinfrastruktur, sowohl an kommunal-eigenen als auch an öffentlich zugänglichen, kommunalen Parkplätzen
  • Bereitstellung von gesicherten Fahrradabstellmöglichkeiten (ebenfalls für Cargo-Bikes), mit entsprechender Lademöglichkeit für E-Bikes.

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Empfohlene Indikatoren

  • Indikator 1: Anteil der Energiebezugsfläche (kommunale und interkommunale Gebäude) der Neubauten (nur Energiebezugsfläche der Gebäude ab Inkrafttreten des Standards berücksichtigen), die gemäß oben formulierten Grundsätzen umgesetzt worden sind.
  • Indikator 2: Anteil der Energiebezugsfläche (kommunale und interkommunale Gebäude) der Renovierungen (nur Energiebezugsfläche der sanierten Gebäude berücksichtigen, ab Inkrafttreten des Standards), die gemäß oben formulierten Grundsätzen umgesetzt worden sind.

 

4.    Hinweise

  • Circular Economy Maßnahme
  • Klimaanpassungsmaßnahme
  • Luftqualitätsmaßnahme
  • Synergien mit dem Naturpakt

 

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