Wassereffizienz – 6 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
- EU-Trinkwasserrichtlinie
- UE-La directive-cadre sur l’eau
- Gesetz vom 23. Dezember 2022 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über Wasser
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Umsetzung Wassereffizienzmaßnahmen
- Wassersparmaßnahmen sind geplant und Umsetzung läuft nach Plan
Mögliche Wassereffizienzmaßnahmen
- Regenwassernutzung zur Bewässerung und Toilettenspülung ist geplant und Umsetzung läuft nach Plan
- Grauwassernutzung wird beim Neubau und bei Renovierungen von kommunalen Einrichtungen geplant
- Wassersparende Geräte und Armaturen, Wasserhähnen/Duschen mit Abschaltsensor und wasserlose Urinale sind in den kommunalen Gebäuden installiert.
- Wasserverbrauch wird systematisch erfasst (auch bei der Bewässerung von Grünflächen), regelmäßig überprüft und ggf. Maßnahmen zur Reduzierung getroffen. Die Wasserverbräuche werden veröffentlicht.
- Defekte Wasserleitungen werden unverzüglich saniert.
- In kommunalen Grünflächen werden Pflanzen bevorzugt, die wenig Wasser benötigen.
- Die Bewässerung von kommunalen Grünflächen und Sportanlagen (z.B. Fußballplätze) erfolgt, so weit wie möglich, mit Regenwasser. Über die Bewässerung mit Nicht-Trinkwasser wird informiert (Hinweisschilder „Bewässerung mit Nicht-Trinkwasser“). Bewässerungssysteme sind mit Zeitschaltuhren ausgestattet, die es ermöglichen, die Bewässerung während der Nachtstunden zu programmieren.
Kommunikation und Sensibilisierung
- Die Benutzer von öffentlichen Bauten sowie die Gemeindeangestellten werden regelmäßig über den sorgfältigen Umgang mit Wasser informiert.
b. Weiterführende Schritte
Weitere Aktivitäten
- Die Wasserverbräuche sind bekannt, werden ausgewertet, regelmäßig überprüft und kommuniziert.
- Ersatz alter Wasserzähler durch intelligente, auf Distanz ablesbare Zähler
- Individueller Wasserverbrauch wird auf der Rechnung ausgewiesen oder als Beilage zur Rechnung verschickt
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlene Indikatoren
- Indikator 1: m3 Gemeindegebäude-Wasserverbrauch / EBF
- Indikator 2: Volumenverteilung der verschiedenen Wasserressourcen (%Regenwasser, %aufbereitetes Grauwasser % Trinkwasser,…), die für den kommunalen Betrieb genutzt werden (m3/a).
4. Hinweise
- Klimaanpassungsmaßnahme
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