Erneuerbare Energie Elektrizität – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Das vom Energieversorger bereitgestellte Strometikett muss ausweisen, dass der gelieferte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien bezogen wurde.
b. Weiterführende Schritte
Der Energieversorger belegt anhand von Stromherkunftsnachweisen (Guarantees of Origin) bzw. anhand einer Zertifizierung, dass die Gemeinde mit Strom aus Anlagen mit Zusatznutzen für die Energiewende beliefert wird.
- Partielle finanzielle Zusätzlichkeit: Förderung des EE-Zubaus durch Investitionsfonds (Einzahlungen von mind. 0.01c/kWh), Neulagenquote (mind. 1/3 aus ungeförderten Anlagen jünger als 6 Jahre) oder Kopplung von Strom und Herkunftsnachweisen (mind. 1/3 über „Power Purchase Agreements“ mit neuen, ungeförderten EE-Projekten)
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Nicht zutreffend.
4. Hilfestellung / Arbeitswerkzeuge
- Infomaterial grüner Strom: myenergy
5. Praktische Beispiele
Nicht zutreffend.
6. Hinweise
- Bedingt durch die, sich stetig weiterentwickelnden, Anforderungen an den grünen Strom ist diese Maßnahme speziell von einer möglichen thematischen Weiterentwicklung betroffen.
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