Erneuerbare Energie Elektrizität – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
- Das vom Energieversorger bereitgestellte Strometikett muss ausweisen, dass der gelieferte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien bezogen wurde.
b. Weiterführende Schritte
- Der Energieversorger belegt anhand von Stromherkunftsnachweisen (Guarantees of Origin) bzw. anhand einer Zertifizierung, dass die Gemeinde mit Strom aus Anlagen mit Zusatznutzen für die Energiewende beliefert wird.
- Partielle finanzielle Zusätzlichkeit: Förderung des EE-Zubaus durch Investitionsfonds (Einzahlungen von mind. 0.01c/kWh), Neulagenquote (mind. 1/3 aus ungeförderten Anlagen jünger als 6 Jahre) oder Kopplung von Strom und Herkunftsnachweisen (mind. 1/3 über „Power Purchase Agreements“ mit neuen, ungeförderten EE-Projekten)
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Nicht zutreffend.
4. Hinweise
Nicht zutreffend.
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