Energiebuchhaltung und Analyse – 8 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Energiebuchhaltung
- Die Energie- und Wasserverbräuche für allen neuen Gebäude sowie für alle größeren Bestandsgebäude (über 1.000m2 EBF) werden monatlich abgelesen und ausgewertet.
- Jährliches Controlling für alle kleineren Bestandsgebäude (unter 1.000 m2 EBF)
- Die Verbräuche der einzelnen Gebäude werden gemäß EnerCoach digital erfasst (nach Möglichkeit Smart Metering einsetzen).
Kommunikation und Partizipation
- Der Gemeinderat, sowie die Hauswarte und / oder Gebäudenutzer erhalten die Auswertung (Feedback zu ihren Bemühungen, die Auswertungen werden miteinander besprochen).
b. Weiterführende Schritte
Energiebuchhaltung
- Analyse des Anteils des Stromverbrauchs nach Verbrauchern.
- Monatliche Erhebung und Analyse der Verbräuche
- Die Gemeinde bilanziert Gebäude, die nicht unter die Pflicht zur Erfassung durch Enercoach fallen (z.B. Wohngebäude: Langzeitvermietungen, Sozialwohnungen; Kirchen)
Optimierungsmaßnahmen
- Beschluss zur Umsetzung von Optimierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen auf Basis der einmalig durchzuführenden Überprüfung der Energieeffizienz (bestehend aus der Überprüfung des Wirkungsgrads, der Dimensionierung sowie aus Verbesserungsvorschlägen des Installateurs) und Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Klimapakts.
- Laufende Betriebsoptimierungen/Optimierung der Gebäudetechnik
- Abschätzung der (kurzfristigen) Energieeinsparpotentiale und der Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energieträgern.
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Nicht zutreffend.
4. Hinweise
- Energiebezugsfläche (EBF) gemäß Anteil der Gemeinde an interkommunalen Gebäuden.
- Luftqualitätsmaßnahme
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