Energiebuchhaltung und Analyse – 8 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte 

a.    Grundvoraussetzungen

Energiebuchhaltung

  • Die Energie- und Wasserverbräuche für allen neuen Gebäude sowie für alle größeren Bestandsgebäude (über 1.000m2 EBF) werden monatlich abgelesen und ausgewertet.
  • Jährliches Controlling für alle kleineren Bestandsgebäude (unter 1.000 m2 EBF)
  • Die Verbräuche der einzelnen Gebäude werden gemäß EnerCoach digital erfasst (nach Möglichkeit Smart Metering einsetzen). 

Kommunikation und Partizipation

  • Der Gemeinderat, sowie die Hauswarte und / oder Gebäudenutzer erhalten die Auswertung (Feedback zu ihren Bemühungen, die Auswertungen werden miteinander besprochen).

 

b.    Weiterführende Schritte 

Energiebuchhaltung

  • Analyse des Anteils des Stromverbrauchs nach Verbrauchern.
  • Monatliche Erhebung und Analyse der Verbräuche
  • Die Gemeinde bilanziert Gebäude, die nicht unter die Pflicht zur Erfassung durch Enercoach fallen (z.B. Wohngebäude: Langzeitvermietungen, Sozialwohnungen; Kirchen) 

Optimierungsmaßnahmen

  • Beschluss zur Umsetzung von Optimierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen auf Basis der einmalig durchzuführenden Überprüfung der Energieeffizienz (bestehend aus der Überprüfung des Wirkungsgrads, der Dimensionierung sowie aus Verbesserungsvorschlägen des Installateurs) und Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Klimapakts.
  • Laufende Betriebsoptimierungen/Optimierung der Gebäudetechnik 
  • Abschätzung der (kurzfristigen) Energieeinsparpotentiale und der Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energieträgern.

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Nicht zutreffend.

 

4.    Hinweise

  • Energiebezugsfläche (EBF) gemäß Anteil der Gemeinde an interkommunalen Gebäuden.
  • Luftqualitätsmaßnahme

 

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