Städtebaurechtliche Instrumente – 12 Punkte

1.    Nationale Rahmenbedingungen

 

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a.    Grundvoraussetzungen

Hauptaktivität: Erarbeitung und Verabschiedung Bauvorschriften

  •  Beschluss zur Anpassung der Bauvorschriften
  •  Verabschiedung der angepassten Bauvorschriften durch den Schöffenrat

Qualitative Eigenschaften der Bauvorschriften

  • Anpassung der Bauvorschriften an das Règlement-type sur les bâtisses, les voies publiques et les sites (Version 2023) und der Circulaire Nr. 2023-119 im Sinne einer nationalen Harmonisierung

Energieeffizienz / Erneuerbarer Energien

  • Günstige Orientierung der Bauten (passive Solarnutzung), kompakte Bauformen, hohe Energieeffizienz
  • Regelung zur Anschlussverpflichtung an Wärmeverbunde
  • Begünstigung zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Energiekonzept unter Berücksichtigung der nationalen Vorgaben aus dem Règlement sur les bâtisses, les voies publiques et les sites und der Circulaire Nr. 2023-119
  1. Regelung zur Energieeigenproduktion (PV-Anlagen):  u.a. für Dachbelegung, insbesondere bei Flachdächern, für Fassaden, für „Plug-in-PV-Anlagen“ (Balkon)
  2. Beseitigung von reglementarischen Hürden (PV, Luftwärmepumpen, energetische Renovierung etc.) 

Mobilität

  • Regelungen für Parkraummanagement im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs und eines für Fußgänger und Radfahrer attraktiven öffentlichen Raumes gemäß des MODU 2.0 sowie Sicherstellung der Kontrolle dieser Vorschriften
  • Regelungen zur Förderung der aktiven Mobilität in PAG (Begegnungszonen, Spielstraßen, Fußgängerzonen, separate Rad- und Fußwege zwischen den Wohngebieten und ins Umland) und PAP (breite Bürgersteige, öffentliche Plätze, abkürzende Wege für Fußgänger und Radfahrer.)
  • Regelungen und Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität im öffentlichen Raum 
  • Reduzierung des Parkraumschlüssels im kommunalen Bautenreglement (PAG) durch das Vorschreiben von Maxima, nicht Minima
  • Regelung zur Bereitstellung von gesicherten Fahrradabstellmöglichkeiten (ebenfalls für Cargo-Bikes), mit entsprechender Lademöglichkeit für E-Bikes, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Funktionalgebäuden.

Wassernutzung

  • Einhaltung der Vorschriften in Trinkwasserschutzgebieten

Umgang mit Regenwasser

  • Maßnahmen zum Erhalt einer naturnahen Wasserbilanz
  1. Infiltration von Regenwasser vor Retention des Regenwassers (Regenwasserpufferung) in Regenrückhaltebecken (nur möglich im Trennsystem), mengenmäßige gewässerorientierte Regenwassereinleitung, zentralisierte energieeffiziente Regenwassernutzung für Großverbraucher (z.B. Industrie, Wohnblöcke, Bürogebäude)
  2. Trennung von Regen- und Abwasser, Reduktion der Bodenversiegelung
  • Freilassen von Talwegen zur schadfreien Abführung von Oberflächenabfluss bei Starkregen, Ausweisung und Freihaltung von Notentlastungs- und Notwasserwegen bei Starkregen
  • Multifunktionale Nutzflächen als zusätzliche Wasserretention bei Starkregen
  • Gründächer und Grünfassaden zum dezentralen Rückhalt und Verbesserung des Mikroklimas
  • Zisternen zur Regenwasserspeicherung, Regenwassernutzung für untergeordnete Zwecke im Haushalt (z.B. Gartenbewässerung).

Klimawandelanpassung, Luftqualität und Ressourcenschutz

  • Adaptierte Bebauungsdichte unter Berücksichtigung von ausreichender Durchlüftung 
  • Grünflächen, Vermeidung von Bodenversiegelung und Grünflächenvernetzung zu Erhalt und Schaffung von ökologischen Korridoren und Frischluftkorridoren
  • Erhöhung der Begrünung in und um Siedlungsbereichen durch Parkanlagen, Stadtbäume, Wasserflächen, Gärten, Dach- und Fassadenbegrünung, Peripheriewälder (Stadtkühler)
  • Einführung von “Servitudes d‘urbanisation“ entlang von Fliessgewässern
  • Anforderungen an das Bauen in Überschwemmungsgebieten
  • Regelungen der Nutzungen im Sinne des Erhalts oder der Verbesserung der Luftqualität (z.B. Nutzungen bevorzugen, welche keinen zusätzlichen Verkehr verursachen). 
  • Regelung zu Steingärten
  • Begrenzung der Erdaushubmassen durch Begrenzung der Bautiefe auf der Ebene des PAP

Licht-/Lärmemissionen

  • Maßnahmen zur Reduktion der Lärmprobleme durch den Einsatz von Wärmepumpen 
  • Die Bauvorschriften enthalten auch Anforderungen an den Schallschutz.
  • Ausweisung von „zones de bruit“ im PAG und Definition von Lärmschutzmaßnahmen in diesen Zonen
  • Massnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung 

 

b.    Weiterführende Schritte

  • Die Avis in Bezug auf Energie- und Klimapolitik von den verantwortlichen Kommissionen zum PAG und zu den PAPs werden berücksichtig und umgesetzt. 

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Nicht zutreffend. 

 

4.    Hinweise

  • Circular Economy Maßnahme
  • Klimaanpassungsmaßnahme
  • Luftqualitätsmaßnahme
  • Synergien mit Naturpakt
  • Synergien mit Pacte Logement 

 

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