Innovative städtische und ländliche Entwicklung – 12 Punkte

1. Nationale Rahmenbedingungen

 

2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a. Grundvoraussetzungen

Hauptaktivität: Erarbeitung und Beschluss von Grundsätzen

  • Verabschiedung entsprechender Grundsätze und Qualitätsanforderungen durch Schöffenrat 

Qualitative Eigenschaften der Grundsätze

Folgende Themen sind in den Grundsätzen enthalten:

Energieeffizienz / Erneuerbare Energien

  • Anteil erneuerbarer Energieversorgung, Eigenproduktion
  • Fernwärme-, Nahwärmeanschluss wo energetisch nachhaltig sinnvoll
  • Nachhaltige, ökologische Bauweise
  • Anforderungen an Energieeffizienz der Gebäude
  • Energieeffiziente Renovierung von Quartieren
  • Berücksichtigung grauer Energie in Baumaterialien und Bauprojekten

Mobilität

  • Verkehrsvermeidung, Förderung der aktiven Mobilität sowie Optimierung der Erreichbarkeit zum ÖPNV, gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer, überdachte Abstellanlagen für Radfahrer, verbundene Fahrradwege, Fahrradampeln, Sicherung von Schneeräumdienst auf Fahrradwegen
  • Förderung der Elektromobilität im Einklang mit dem kommunalen Mobilitätskonzept und unter Berücksichtigung der Bereitstellung geeigneter Ladeinfrastruktur Planung von gemeindeeigenen Infrastrukturen (z.B. Schulen, Kultur- und Sportzentren) mit guter Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer
  • Flächenvorbehalt für Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität sowie Fahrradwegen und Abstellanlagen beim Bau von größeren Gebäuden

Klimawandelanpassung und Luftqualität

  • Berücksichtigung von luftqualitätstechnischen Aspekten in den PAG (Vermeidung von zu dichter Bauweise)
  • Freihalten von Frisch- und Kaltluftschneisen
  • Einsatz heller und reflektierender Oberflächen für Dächer, Straßen und Parkplätze um die Wärmebilanz zu verbessern.
  • Pflege von existierenden Grünflächen und Schaffung von Grünflächen in Siedlungsbereichen Vermeidung der Bodenversiegelung, Ermöglichen von Urban-farming Projekten im Siedlungsbereich
  • Schaffung von Sonnen- und Wärmeschutz (Parkanlagen, Bäume)
  • Freihalten von Hochwasserrückhalteflächen
  • Freihalten von Talwegen von Bebauung
  • Nutzflächen multifunktional als Retentionsraum und zur Verzögerung der Abflussgeschwindigkeit gestalten
  • Berücksichtigung von präferentiellen Fließwegen bei Städteplanung zur schadfreien Abführung von Oberflächenwasser bei Starkregen (e.g. Ausweisung von Notfließwegen und überschwemmten Straßen)

Licht- / Lärmemissionen

  • Lichtplanung für den Außenraum gemäß den Handlungsempfehlungen des "Leitfadens für gutes Licht um Außenraum"
  • Zones de bruit in PAG definieren.
  • Die Bauvorschriften enthalten auch Anforderungen an den Schallschutz: Anstreben einer Harmonisierung im Sinne der Vorgaben aus dem Règlement-type sur les bâtisses, les voies publiques et les sites (und der Circulaire Nr. 2023-119) beim Schallschutz im Zusammenhang mit Luft-/Wasserwärmepumpen 

Biodiversität / Schutz natürlicher Gewässer

  • Ausweisung/Berücksichtigung/Bilanzierung von Nutzung und Dargebot von Ökosystemdienstleistungen
  • Bodenschutzmaßnahmen, Bodenschutzkundige Baubegleitung bei größeren Projekten
  • Wassersensible Entwicklungsplanung (ausreichend Entwicklungsplatz für Fluss, Gewässerrandstreifen, Pufferzonen, konsequente Ausweisung und prioritärer Schutz für Quellengebiete)
  • Wassersensible Land- und Forstwirtschaft (Vermeidung von Kahlschlag, Maisanbau, nicht wassersensibler Bewirtschaftung oberhalb exponierter Siedlungsräume, Ausweisung von Schutzwald, Ackerrandstreifen etc.) 
  • Behandlung von Erdaushub (z.B. Wiederverwertung als Lehmziegel)
  • Vorgaben für den Gebäuderückbau / Abriss, Flächenentsiegelung
  • Bei Quartiersplanung: Infrastruktur für Sharing-Konzepte 
  • Prüfung der Nutzungsflexibilität für größere Gebäude und Quartiere
  • Prüfung der Modularität und Rückbaubarkeit mit Wiederverwertungspotential der Baustoffe bei größeren Gebäuden
  • Flächenvorbehalt für Ressourcenmanagement für größere Gebäude und Quartiere
  • Baubiologische Aspekte werden bei Quartiers- und Bauplanung berücksichtigt

 

b.    Weiterführende Schritte

Zusatzaktivitäten

  • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei städtebaulichen Wettbewerben
  • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei architektonischen Projekten
  • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei Verkauf von gemeindeeigenen Flächen

 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Empfohlener Indikator

  • Anteil der Stadtentwicklungen, bei denen die Grundsätze angewendet wurden 
  1. Indikator 1: Anteil, in denen Grundsätze zur Sensibilisierung genutzt wurden
  2. Indikator 2: Anteil, in denen Grundsätze teilweise umgesetzt wurden
  3. Indikator 3: Anteil, in denen Grundsätze vollständig umgesetzt wurden

 

4.    Hinweise

  • Circular Economy Maßnahme
  • Klimaanpassungsmaßnahme
  • Luftqualitätsmaßnahme
  • Synergien mit Naturpakt

 

Neueste Medien
Präsentation Klimapakt 2.0 - Webinar
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Arbeitshilfe Energieeffiziente Planung
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Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
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