Innovative städtische und ländliche Entwicklung – 12 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
- MODU 2.0
- PNM 2035 - Plan national de mobilité
- Règlement-type sur les bâtisses, les voies publiques et les sites - Ministère de l'Intérieur // Le gouvernement luxembourgeois
- A267: Loi du 9 juin 2022 modifiant : 1. la loi modifiée du 21 mars 2012 relative aux déchets ; 2. la loi modifiée du 31 mai 1999 portant institution d’un fonds pour la protection de l’environnement (Veränderung des Abfallgesetzes)
- Programme directeur d’aménagement du territoire (2023) : Teil 1 - Kapitel 5.2.4 (S.150-152)
- Guide Éco-Urbanisme Juli 2021
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Erarbeitung und Beschluss von Grundsätzen
- Verabschiedung entsprechender Grundsätze und Qualitätsanforderungen durch Schöffenrat
Qualitative Eigenschaften der Grundsätze
Folgende Themen sind in den Grundsätzen enthalten:
Energieeffizienz / Erneuerbare Energien
- Anteil erneuerbarer Energieversorgung, Eigenproduktion
- Fernwärme-, Nahwärmeanschluss wo energetisch nachhaltig sinnvoll
- Nachhaltige, ökologische Bauweise
- Anforderungen an Energieeffizienz der Gebäude
- Energieeffiziente Renovierung von Quartieren
- Berücksichtigung grauer Energie in Baumaterialien und Bauprojekten
Mobilität
- Verkehrsvermeidung, Förderung der aktiven Mobilität sowie Optimierung der Erreichbarkeit zum ÖPNV, gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer, überdachte Abstellanlagen für Radfahrer, verbundene Fahrradwege, Fahrradampeln, Sicherung von Schneeräumdienst auf Fahrradwegen
- Förderung der Elektromobilität im Einklang mit dem kommunalen Mobilitätskonzept und unter Berücksichtigung der Bereitstellung geeigneter Ladeinfrastruktur Planung von gemeindeeigenen Infrastrukturen (z.B. Schulen, Kultur- und Sportzentren) mit guter Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer
- Flächenvorbehalt für Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität sowie Fahrradwegen und Abstellanlagen beim Bau von größeren Gebäuden
Klimawandelanpassung und Luftqualität
- Berücksichtigung von luftqualitätstechnischen Aspekten in den PAG (Vermeidung von zu dichter Bauweise)
- Freihalten von Frisch- und Kaltluftschneisen
- Einsatz heller und reflektierender Oberflächen für Dächer, Straßen und Parkplätze um die Wärmebilanz zu verbessern.
- Pflege von existierenden Grünflächen und Schaffung von Grünflächen in Siedlungsbereichen Vermeidung der Bodenversiegelung, Ermöglichen von Urban-farming Projekten im Siedlungsbereich
- Schaffung von Sonnen- und Wärmeschutz (Parkanlagen, Bäume)
- Freihalten von Hochwasserrückhalteflächen
- Freihalten von Talwegen von Bebauung
- Nutzflächen multifunktional als Retentionsraum und zur Verzögerung der Abflussgeschwindigkeit gestalten
- Berücksichtigung von präferentiellen Fließwegen bei Städteplanung zur schadfreien Abführung von Oberflächenwasser bei Starkregen (e.g. Ausweisung von Notfließwegen und überschwemmten Straßen)
Licht- / Lärmemissionen
- Lichtplanung für den Außenraum gemäß den Handlungsempfehlungen des "Leitfadens für gutes Licht um Außenraum"
- Zones de bruit in PAG definieren.
- Die Bauvorschriften enthalten auch Anforderungen an den Schallschutz: Anstreben einer Harmonisierung im Sinne der Vorgaben aus dem Règlement-type sur les bâtisses, les voies publiques et les sites (und der Circulaire Nr. 2023-119) beim Schallschutz im Zusammenhang mit Luft-/Wasserwärmepumpen
Biodiversität / Schutz natürlicher Gewässer
- Ausweisung/Berücksichtigung/Bilanzierung von Nutzung und Dargebot von Ökosystemdienstleistungen
- Bodenschutzmaßnahmen, Bodenschutzkundige Baubegleitung bei größeren Projekten
- Wassersensible Entwicklungsplanung (ausreichend Entwicklungsplatz für Fluss, Gewässerrandstreifen, Pufferzonen, konsequente Ausweisung und prioritärer Schutz für Quellengebiete)
- Wassersensible Land- und Forstwirtschaft (Vermeidung von Kahlschlag, Maisanbau, nicht wassersensibler Bewirtschaftung oberhalb exponierter Siedlungsräume, Ausweisung von Schutzwald, Ackerrandstreifen etc.)
- Behandlung von Erdaushub (z.B. Wiederverwertung als Lehmziegel)
- Vorgaben für den Gebäuderückbau / Abriss, Flächenentsiegelung
- Bei Quartiersplanung: Infrastruktur für Sharing-Konzepte
- Prüfung der Nutzungsflexibilität für größere Gebäude und Quartiere
- Prüfung der Modularität und Rückbaubarkeit mit Wiederverwertungspotential der Baustoffe bei größeren Gebäuden
- Flächenvorbehalt für Ressourcenmanagement für größere Gebäude und Quartiere
- Baubiologische Aspekte werden bei Quartiers- und Bauplanung berücksichtigt
b. Weiterführende Schritte
Zusatzaktivitäten
- konsequente Umsetzung der Richtlinien bei städtebaulichen Wettbewerben
- konsequente Umsetzung der Richtlinien bei architektonischen Projekten
- konsequente Umsetzung der Richtlinien bei Verkauf von gemeindeeigenen Flächen
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlener Indikator
- Anteil der Stadtentwicklungen, bei denen die Grundsätze angewendet wurden
- Indikator 1: Anteil, in denen Grundsätze zur Sensibilisierung genutzt wurden
- Indikator 2: Anteil, in denen Grundsätze teilweise umgesetzt wurden
- Indikator 3: Anteil, in denen Grundsätze vollständig umgesetzt wurden
4. Hinweise
- Circular Economy Maßnahme
- Klimaanpassungsmaßnahme
- Luftqualitätsmaßnahme
- Synergien mit Naturpakt
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