Innovative städtische und ländliche Entwicklung – 10 Punkte

1. Nationale Rahmenbedingungen

 

    2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte

    a. Grundvoraussetzungen

    Hauptaktivität: Erarbeitung und Beschluss von Grundsätzen

    • Verabschiedung entsprechender Grundsätze und Qualitätsanforderungen durch Schöffenrat 

    Qualitative Eigenschaften der Grundsätze

    Folgende Themen sind in den Grundsätzen enthalten:

    Energieeffizienz / Erneuerbare Energien

    • Anteil erneuerbarer Energieversorgung, Eigenproduktion
    • Fernwärme-, Nahwärmeanschluss wo energetisch nachhaltig sinnvoll
    • Nachhaltige, ökologische Bauweise
    • Anforderungen an Energieeffizienz der Gebäude
    • Energieeffiziente Renovierung von Quartieren
    • Berücksichtigung grauer Energie in Baumaterialien und Bauprojekten

    Mobilität

    • Verkehrsvermeidung, Förderung der aktiven Mobilität sowie Optimierung der Erreichbarkeit zum ÖPNV, gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer, überdachte Abstellanlagen für Radfahrer, verbundene Fahrradwege, Fahrradampeln, Sicherung von Schneeräumdienst auf Fahrradwegen
    • Förderung der Elektromobilität im Einklang mit dem kommunalen Mobilitätskonzept und unter Berücksichtigung der Bereitstellung geeigneter Ladeinfrastruktur Planung von gemeindeeigenen Infrastrukturen (z.B. Schulen, Kultur- und Sportzentren) mit guter Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer
    • Flächenvorbehalt für Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität sowie Fahrradwegen und Abstellanlagen beim Bau von größeren Gebäuden

    Klimawandelanpassung und Luftqualität

    • Berücksichtigung von luftqualitätstechnischen Aspekten in den PAG (Vermeidung von zu dichter Bauweise)
    • Freihalten von Frisch- und Kaltluftschneisen
    • Einsatz heller und reflektierender Oberflächen für Dächer, Straßen und Parkplätze um die Wärmebilanz zu verbessern.
    • Pflege von existierenden Grünflächen und Schaffung von Grünflächen in Siedlungsbereichen Vermeidung der Bodenversiegelung, Ermöglichen von Urban-farming Projekten im Siedlungsbereich
    • Schaffung von Sonnen- und Wärmeschutz (Parkanlagen, Bäume)
    • Freihalten von Hochwasserrückhalteflächen
    • Freihalten von Talwegen von Bebauung
    • Nutzflächen multifunktional als Retentionsraum und zur Verzögerung der Abflussgeschwindigkeit gestalten
    • Berücksichtigung von präferentiellen Fließwegen bei Städteplanung zur schadfreien Abführung von Oberflächenwasser bei Starkregen (e.g. Ausweisung von Notfließwegen und überschwemmten Straßen)

    Licht- / Lärmemissionen

    • Lichtplanung für den Außenraum gemäß den Handlungsempfehlungen des "Leitfadens für gutes Licht um Außenraum"
    • Zones de bruit in PAG definieren.
    • Die Bauvorschriften enthalten auch Anforderungen an den Schallschutz: Anstreben einer Harmonisierung im Sinne der Vorgaben aus dem Règlement-type sur les bâtisses, les voies publiques et les sites (und der Circulaire Nr. 2023-119) beim Schallschutz im Zusammenhang mit Luft-/Wasserwärmepumpen 

    Biodiversität / Schutz natürlicher Gewässer

    • Ausweisung/Berücksichtigung/Bilanzierung von Nutzung und Dargebot von Ökosystemdienstleistungen
    • Bodenschutzmaßnahmen, Bodenschutzkundige Baubegleitung bei größeren Projekten
    • Wassersensible Entwicklungsplanung (ausreichend Entwicklungsplatz für Fluss, Gewässerrandstreifen, Pufferzonen, konsequente Ausweisung und prioritärer Schutz für Quellengebiete)
    • Wassersensible Land- und Forstwirtschaft (Vermeidung von Kahlschlag, Maisanbau, nicht wassersensibler Bewirtschaftung oberhalb exponierter Siedlungsräume, Ausweisung von Schutzwald, Ackerrandstreifen etc.) 
    • Behandlung von Erdaushub (z.B. Wiederverwertung als Lehmziegel)
    • Vorgaben für den Gebäuderückbau / Abriss, Flächenentsiegelung
    • Bei Quartiersplanung: Infrastruktur für Sharing-Konzepte 
    • Prüfung der Nutzungsflexibilität für größere Gebäude und Quartiere
    • Prüfung der Modularität und Rückbaubarkeit mit Wiederverwertungspotential der Baustoffe bei größeren Gebäuden
    • Flächenvorbehalt für Ressourcenmanagement für größere Gebäude und Quartiere
    • Baubiologische Aspekte werden bei Quartiers- und Bauplanung berücksichtigt

     

    b.    Weiterführende Schritte

    Zusatzaktivitäten

    • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei städtebaulichen Wettbewerben
    • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei architektonischen Projekten
    • konsequente Umsetzung der Richtlinien bei Verkauf von gemeindeeigenen Flächen

     

    3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

    Empfohlener Indikator

    • Anteil der Stadtentwicklungen, bei denen die Grundsätze angewendet wurden 
    1. Indikator 1: Anteil, in denen Grundsätze zur Sensibilisierung genutzt wurden
    2. Indikator 2: Anteil, in denen Grundsätze teilweise umgesetzt wurden
    3. Indikator 3: Anteil, in denen Grundsätze vollständig umgesetzt wurden

     

    4.    Hinweise

    • Circular Economy Maßnahme
    • Klimaanpassungsmaßnahme
    • Luftqualitätsmaßnahme
    • Synergien mit Naturpakt

     

    Neueste Medien
    Präsentation Klimapakt 2.0 - Webinar
    pdf - 3.37 MB
    Arbeitshilfe Energieeffiziente Planung
    pdf - 3.14 MB
    Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
    pdf - 2.09 MB