Leuchtturmprojekt – 4 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
Nicht zutreffend.
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Innovatives Leuchtturmprojekt in Kooperation mit anderen Akteuren
- Das Projekt ist in voller Übereinstimmung mit den langfristigen Zielen des Klimapakts der Gemeinde.
Qualitative Eigenschaften des Projekts
- Hohe Vorbildwirkung
- Pilot- / Demonstrationsprojekt
- Überregionale Ausstrahlung
- Große Medienresonanz
- Außerordentliche Partizipation der Bevölkerung
- Das Engagement der Gemeinde ist dokumentiert
b. Weiterführende Schritte
Verbreitung/Anregung zur Nachahmung:
- Pressekonferenzen, Teilnahme an Workshops, Fachtagungen, Messen
- Publikationen
- regelmäßige Besichtigungen werden angeboten
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Nicht zutreffend.
4. Hinweise
- Diese Maßnahme ist Bedingung für eine thematische Zertifikation.
- Circular Economy Maßnahme
- Klimaanpassungsmaßnahme
- Luftqualitätsmaßnahme
- Regionale Projekte werden ebenfalls berücksichtigt.
- Leuchtturmprojekte sind besondere Projekte, die erstmalig in Luxemburg realisiert wurden, z.B. Bauten, herausragende Kommunikationsbeispiele, Beispielhafte Raumplanungen, innovative Projekte zur Energieerzeugung etc. Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die noch nicht - oder nur zum Teil - im Rahmen von anderen Maßnahmen bewertet wurden.
- Ein Leuchtturmprojekt kann während 5 Jahren als Leuchtturmprojekt angerechnet werden.
- In der Regel ist nicht die Gemeinde der Träger, aber ein wichtiger Partner oder Initiator.
- Das Leuchtturmprojekt wird als Best practice auf die Internetseite www.pacteclimat.lu veröffentlicht.
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