Budget für energiepolitische Gemeindearbeit – 10 Punkte
1. Nationale Rahmenbedingungen
Nicht zutreffend.
2. Mögliche Aktivitäten / Inhalte
a. Grundvoraussetzungen
Hauptaktivität: Bereitstellung Budget
- Der Budgetposten ist in der Finanzplanung der Legislaturperiode dauerhaft eingestellt.
- Das Budget für das Aktivitätenprogramm des Klimapakts wird jährlich durch den Gemeinderat festgehalten.
b. Weiterführende Schritte
- Der jährliche Aktionsplan fließt in die Ausarbeitung des Budgets für das Aktivitätenprogramm ein.
- Es werden innovative Finanzierungsmöglichkeiten analysiert und allenfalls getestet (Energy Performance Contracting, etc.)
3. Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung
Empfohlene Indikatoren
- Indikator 1: Anteil erhaltener Klimapaktsubvention im Vergleich zu eingesetzten Geldern für energie- und klimarelevante Aktivitäten gemäß Klimapakt-Aktivitätenprogramm
4. Hinweise
Nicht zutreffend.
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