Städtebaurechtliche Instrumente

1.    Nationale Rahmenbedingungen

2.    Mögliche Aktivitäten / Inhalte

a.    Grundvoraussetzungen

Hauptaktivität: Erarbeitung und Verabschiedung Bauvorschriften

  •  Beschluss zur Anpassung der Bauvorschriften
  •  Verabschiedung der angepassten Bauvorschriften durch den Schöffenrat

Qualitative Eigenschaften der Bauvorschriften

Energieeffizienz / Erneuerbarer Energien

  • Günstige Orientierung der Bauten (passive Solarnutzung), kompakte Bauformen, hohe Energieeffizienz
  • Regelung zur Anschlussverpflichtung an Wärmeverbunde
  • Begünstigung zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Energieplanung 
  • Regelung an Energieeigenproduktion (PV-Analgen)
  • Regelung für Dachbelegung, insbesondere bei Flachdächern und Fassaden
  • Beseitigung von reglementarischen Hürden (PV, Luftwärmepumpen, etc.) 

Mobilität

  • Regelungen für Parkraummanagement im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs und eines für Fußgänger und Radfahrer attraktiven öffentlichen Raumes gemäß des MODU 2.0 sowie Sicherstellung der Kontrolle dieser Vorschriften
  • Regelungen zur Förderung der aktiven Mobilität in PAG (Begegnungszonen, Spielstraßen, Fußgängerzonen, separate Rad- und Fußwege zwischen den Wohngebieten und ins Umland) und PAP (breite Bürgersteige, öffentliche Plätze, abkürzende Wege für Fußgänger und Radfahrer.)
  • Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität im öffentlichen Raum 
  • Reduzierung des Parkraumschlüssels im kommunalen Bautenreglement (PAG) durch das Vorschreiben von Maxima, nicht Minima

Wassernutzung

  • Einhaltung der Vorschriften in Trinkwasserschutzgebieten
  • Anforderungen an das Bauen in Überschwemmungsgebieten

Umgang mit Regenwasser

  • Maßnahmen zum Erhalt einer naturnahen Wasserbilanz
  • Infiltration von Regenwasservor Retention des Regenwassers (Regenwasserpufferung) in Regenrückhaltebecken (nur möglich im Trennsystem), mengenmäßige gewässerorientierte Regenwassereinleitung, zentralisierte
  • Energieeffiziente Regenwassernutzung für Großverbraucher (z.B. Industrie, Wohnblöcke, Bürogebäude)
  • Trennung von Regen- und Abwasser, Reduktion der Bodenversiegelung
  • Freilassen von Talwegen zur schadfreien Abführung von Oberflächenabfluss bei Starkregen
  • Multifunktionale Nutzflächen als zusätzliche Wasserretention bei Starkregen
  • Ausweisung und Freihaltung von Notentlastungs- und Notwasserwegen bei Starkregen
  • Gründächer zum dezentralen Rückhalt und Verbesserung des Mikroklimas
  • Zisternen zur Regenwasserspeicherung, Regenwassernutzung für untergeordnete Zwecke im Haushalt (z.B. Gartenbewässerung).

Klimawandelanpassung, Luftqualität und Ressourcenschutz

  • Adaptierte Bebauungsdichte unter Berücksichtigung von ausreichender Durchlüftung 
  • Grünflächen, Vermeidung von Bodenversiegelung und Grünflächenvernetzung
  • Erhöhung der Begrünung in und um Siedlungsbereichen durch Parkanlagen, Stadtbäume, Wasserflächen, Gärten, Dach- und Fassadenbegrünung, Peripheriewälder (Stadtkühler)
  • Regelungen der Nutzungen im Sinne des Erhalts oder der Verbesserung der Luftqualität (z.B. Nutzungen bevorzugen, welche keinen zusätzlichen Verkehr verursachen). 
  • Regelung zu Steingärten
  • Begrenzung der Erdaushubmassen durch Begrenzung der Bautiefe auf der Ebene des PAP

Licht-/Lärmemissionen

  • Maßnahmen zur Reduktion der Lärmprobleme durch den Einsatz von Wärmepumpen 
  • Die Bauvorschriften enthalten auch Anforderungen an den Schallschutz.
  • Ausweisung von „zones de bruit“ im PAG und Definition von Lärmschutzmaßnahmen in diesen Zonen  

b.    Weiterführende Schritte

  • Die Avis in Bezug auf Energie- und Klimapolitik von den verantwortlichen Kommissionen zum PAG und zu den PAPs werden berücksichtig und umgesetzt. 

3.    Indikatoren zur Nachverfolgung der Wirkung

Nicht zutreffend. 

4.    Hilfestellung / Arbeitswerkzeuge

5.    Praktische Beispiele 

Nicht zutreffend. 

6.    Hinweise

  • Circular Economy Maßnahme
  • Klimaanpassungsmaßnahme
  • Luftqualitätsmaßnahme
  • Der soziale Wohnungsbau ist ein wichtiger Bestandteil der Überlegungen im Rahmen dieser Maßnahme und dennoch über den Pacte Logement abgedeckt. 
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