Energiesparmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung
11.11.2022

Im Rahmen des Klimapakts werden die Gemeinden durch den Maßnahmenkatalog dazu ermutigt, Energieeffizienzziele für die öffentliche Beleuchtung zu verfolgen. 

Um die Gemeinden bei ihren Bemühungen um Energieeinsparungen im Kontext der nationalen Kampagne "Zesumme spueren - Zesummenhalen" zu unterstützen, wurden Empfehlungen und Informationen spezifisch zu Einsparungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung in Form von Fragen und Antworten entwickelt.
 

Fragen & Antworten

Erlauben die geltenden Normen es, die öffentliche Straßenbeleuchtung ganz auszuschalten?

Die diesbezügliche Norm (ILNAS-EN 13201; DIN 67523) macht keine Aussage darüber, ob die Straßenbeleuchtung eingeschaltet oder ausgeschaltet sein muss. Die besagte Norm ist allerdings bindend, sobald das Licht angeschaltet ist. Die Existenz einer Norm stellt in dieser Hinsicht also keine Erforderlichkeit dar, die Lichter anzuschalten.

Darf, um Energie zu sparen, jeder zweite Lampenmast ausgeschaltet werden?

Nein, eine unregelmäßige Beleuchtung ist gefährlicher als keine Beleuchtung. Da bei angeschaltetem Licht die besagte Norm bindend ist, wäre in diesem Fall auch nicht normgerecht beleuchtet. 

Ist das Abschalten sämtlicher Lichtpunkte erlaubt? 

Die Norm (ILNAS-EN 13201; DIN 67523) gilt nur, wenn die Beleuchtung angeschaltet ist. Wenn die Beleuchtung ausgeschaltet ist, dann gilt auch keine Norm. Die Norm EN13201 ist in Luxemburg ratifiziert und damit bindend, wenn das Licht eingeschaltet ist. Sie ist hierzulande unter dem Namen ILNAS-EN13201 bekannt.

Wie sieht die Situation bei Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) aus?

Wenn die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet ist – wohlwissend, dass die Beleuchtung der markierten Fußgängerüberwege oft damit verbunden ist – dann muss auch die Beleuchtung der Fußgängerüberwege ausgeschaltet sein. Eine partielle Beleuchtung der Fußgängerüberwege ist nicht erlaubt (DIN 67523-1).

Warum sollten sich die für die Straßenbeleuchtung zuständigen Stellen überhaupt nach den gültigen Normen richten, wenn die Beleuchtung auch ganz ausgeschaltet werden kann?

Eine unbeleuchtete Straße hat weniger Gefahrenpotenzial als eine schlecht beleuchtete Straße. Daher sind bei beleuchteten Straßen immer die aktuell gültigen Normen anzuwenden.

Wer ist verantwortlich bei Unfällen an Orten mit ausgeschalteter Beleuchtung?

Jeder Verkehrsteilnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, sein Verkehrsverhalten den Gegebenheiten anzupassen. 

Haben ausgeschaltete Straßenbeleuchtungen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit?

Jüngste Studien zeigen, dass die Straßenbeleuchtung keinen eindeutigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat. Im Gegenteil zeigen sie, dass das Beleuchten der Straßen oftmals einen kontraproduktiven Effekt auf das Verhalten der Fahrer haben kann, da im Schnitt risikoreicher gefahren wird. 
In diesem Zusammenhang weisen wir auf einen verstärkten Einsatz von hellfarbiger und reflektierender Kleidung hin. Siehe dazu die Kampagne „Réfléchissez – Gitt sichtbar!“ 

Haben ausgeschaltete Beleuchtungen Auswirkungen auf kriminelle Aktivitäten?

Die LANTERN Studie (Steinbach et al., 2015) analysiert die Polizeistatistiken für verschiedene Einbrüche zwischen 2010 und 2013. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Absenkung der Nachtbeleuchtung zu keiner Erhöhung der Kriminalität führt. Deshalb kann also nicht davon ausgegangen werden, dass mehr Licht auch mehr Sicherheit bedeutet. Die Polizei-Statistik der englischen Thames Valley Police zwischen 2004 und 2013 konnte auch keine Erhöhung der Kriminalität durch das Abschalten der Beleuchtung in der Nacht feststellen, im Gegenteil, die Anzahl der Auto-Einbrüche und Diebstähle ist sogar gesunken.

In diesem Zusammenhang ist es wichtiger, dass das Haus von außen bewohnt wirkt. Eine Beleuchtung mit Zeitschalter oder eine Alarmanlage sind abschreckender als der Einfluss der Straßenbeleuchtung. Statistisch betrachtet finden die meisten Einbrüche am Tag statt, weil es weniger auffällig ist und die Bewohner oftmals tagsüber nicht zu Hause sind.

Auch bei gewerblich genutzten Gebäuden lassen sich Einbrecher nicht durch eine Straßenbeleuchtung abschrecken. Hier sind ebenfalls Alarmanlagen oder ein Sicherheitsdienst effektiver.

Betreffend einem subjektiven Unsicherheitsgefühl und Vorfällen („incivilités“) spielt die öffentliche Beleuchtung eine Rolle und dabei können Verdrängungseffekte entstehen. Allerdings nur an Orten, an denen nachts noch Menschen unterwegs sind. In den Empfehlungen der Energiesparmaßnahmen steht auch deswegen die Sicherheit im Vordergrund. Die Entscheidung, wo die Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird, liegt bei der Gemeinde, weil diese die Situation auf ihren Straßen kennt. Falls es in bestimmten Zonen Sicherheitsbedenken gibt, wird die Gemeinde die Straßenbeleuchtung dort nicht ausschalten. In diesem Zusammenhang wird auf den „comité de prévention communal“ (Artikel 38 im Polizeigesetz) verwiesen, wo dieses Thema zwischen der Gemeinde und der Polizei ausgearbeitet werden kann.
 

Gibt es Regeln darüber, inwieweit die Beleuchtung gedimmt werden darf?

Die Norm EN 13201-1 Kapitel 7.10 betreffend adaptive Beleuchtung erlaubt es, die Bewertungsklasse der Straße (Kategorisierung der Straße anhand ihrer Breite, dem Verkehrsaufkommen, der befahrbaren Geschwindigkeit) um zwei Klassen zu senken. Diese Veränderung der Bewertungsklasse verändert auch die zu dem Zeitpunkt erforderliche Beleuchtung.

Erlaubt die geltende Norm eine Dimmung um 50 %?

Der Dimmgrad ist abhängig von der Klassenbewertung der Straße. Eine Straße mit der Bewertungsklasse P4 wird laut Norm EN 13201-1 Kapitel 7.10 betreffend adaptive Beleuchtung zu einer P6 und verlangt dann statt 5 lx (Lux) nur noch 2 lx. Das bedeutet, es ist sogar erlaubt die Beleuchtung auf 40 % zu dimmen.

Wieviel kann beim Dimmen der Straßenbeleuchtung gespart werden?

Wird die Beleuchtung von 5 lx (100 %) auf 2 lx (40 %) gedimmt, spart man in diesem Zeitraum auch 60 % Energie. Die elektrische Leistung ist linear zum Lichtstrom.

Es gibt elektrische Schaltschränke, die gleichzeitig staatliche Straßen und gemeindeeigene Straßen versorgen. Wie geht man damit um?

Im Rundschreiben 4182 an die Gemeinden über die Empfehlungen für die öffentliche Beleuchtung wird die Vorgehensweise betreffend ein zeitweises Ausschalten der Straßenbeleuchtung und insbesondere die Abstimmung zwischen staatlichen und gemeindeeigenen Straßen beschrieben.