Neue Zertifizierung „Communes 2030“
2024

Die neue thematische Zertifizierung „Communes 2030“ wurde im Rahmen des Klimapakt-Tags am 31. März 2023 offiziell eingeführt. 

Diese neue thematische Zertifizierung basiert auf dem Instrument „Communes 2030“, das auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung entwickelt wurde. Es ermöglicht den Gemeinden in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und einen strukturierten Bericht über ihre Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene und ermutigt die Gemeinden, Initiativen zu entwickeln und zu planen, die zur Umsetzung der nationalen Prioritäten beitragen, welche im Nationalen Plan für nachhaltige Entwicklung festgelegt sind.

Obwohl das Instrument über den thematischen Rahmen des Klimapakts hinausgeht, bietet es den Gemeinden dennoch die Möglichkeit, sich im Rahmen der neuen thematischen Zertifizierung „Communes 2030“ bei Erstellung des Inventars mit einer einmaligen Prämie von 10.000 Euro belohnen zu lassen. 

Die Kriterien sind ähnlich wie bei den anderen thematischen Zertifizierungen des Klimapakts.

Massnahmen der Zertifizierung « Communes 2030 »

Kriterien für die Zertifizierung „Communes 2030“

  1. Mindestens die Basiszertifizierung erreichen, d.h. 50 % der Maßnahmen aus dem Katalog des Klimapakts
  2. Mindestens 65 % der mit „Communes 2030“ gekennzeichneten Maßnahmen des Katalogs erreichen
  3. Ausfüllen des Inventars durch Einführung neuer Initiativen, die mindestens 6 prioritäre Handlungsfelder der 10 im Rahmen des Nationalen Plans für eine nachhaltige Entwicklung (PNDD) vorgesehenen Prioritäten abdecken, wobei die Handlungsfelder 1, 4, 5 und 7 obligatorisch sind
     

Nächste Schritte

Ob Gemeindeangestellter oder externer Dienstleister, der sich für die Weiterbildung zum „Redakteur“ interessiert, Sie können daran teilnehmen und so Zugang zum Prozess des Ausfüllens des digitalen Inventars erhalten.

Nächste Termine für Fortbildungen zum Kennenlernen des Tools „Gemeinden 2030“:

Neue Informationen und Termine werden im nächsten Jahr bekannt gegeben.

Verpflichtung für externe Dienstleister: Es ist erforderlich, die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, um an der Fortbildung teilnehmen zu können und anschließend in die "Liste der externen Dienstleister" aufgenommen zu werden, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, die einen externen Dienstleister mit der Erstellung des kommunalen Inventars beauftragen möchten.

Voraussetzungen für den Zugang zu Fortbildungen und Dienstleistungen für externe Dienstleister

  • Einen Bachelor-Abschluss im Bereich der nachhaltigen Entwicklung besitzen
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung haben
  • Sprachen FR oder DE (Stufe C1)

Für Fragen, bitte wenden Sie sich an pacteclimat@klima-agence.lu.